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Gesetzestreue nach GroKo Art: Friedrich und Oppermann weiter in Ämtern

Statt selbstkritisch zu überlegen, wie Staatsanwaltschaften, das BKA und Ministerien unbehindert von parteipolitischen Manövern arbeiten könnten, liefern CSU und SPD weiter groteske  Kostproben ihrer demokratiegefährdenden Selbstherrlichkeit. Es geht um nicht weniger als die Anerkennung des Rechtsstaates durch die regierende, große Parteikoalition von Union und SPD. CSU-Parteichef Horst Seehofer ist nicht entsetzt über den Anfangsverdacht des Geheimnisverrates durch seinen CSU-Minister Friedrich, sondern darüber, dass er durch die SPD bekannt wurde.

CSU-Friedrich: Im Staat untragbar, in der CSU ein Held

Die „Geheimnisse“ der parteipolitischen Hinterzimmer-Politik zu offenbaren, wiegt anscheinend schwerer als vertrauliche Informationen in staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren zu verraten. Friedrich erklärt im Morgenmagazin von ARD und ZDF (18.02.2014), dass seine Weitergabe einer amtlichen Information an einen SPD-Parteipolitiker seine „Pflicht“ gewesen sei. Gibt es anstelle der feudalen „Staatsräson“ des vordemokratischen Zeitalters  jetzt eine „Parteiräson“, nach der Minister Gesetze brechen dürfen? Der CSU sind die berechtigten Zweifel vieler an der Gesetzestreue Friedrichs egal. Sie macht ihn stattdessen zum Vize-Vorsitzenden der Unions-Bundestagsfraktion. Friedrich bezeichnet Kritiker sogar als „Winkeladvokaten“. Ob er damit auch die Berliner Staatsanwaltschaft meint, die Vorermittlungen gegen ihn aufgenommen hat? „Im Staat untragbar – in der CSU ein Held.

SPD-Oppermann „ermittelte“ parteipolitisch beim BKA

Die SPD wiederum hält eisern an Oppermann fest, der selbst erklärt hat, er habe sich die Ermittlungen „im Oktober 2013 in einem Telefonat von BKA-Präsident Jörg Ziercke bestätigen lassen.“ http://www.spiegel.de/politik/deutschland/fall-edathy-oppermanns-erklaerung-im-wortlaut-a-953230.html. An dem Gespräch und seinem Ergebnis kann es daher keionen Zweifel geben. Was dabei genau wie gesprochen wurde ist im Effekt unerheblich. Inzwischen erklärt der niedersächsische Ex-Innenminister Bartling (SPD), Edathy sei gewarnt worden. Wenn die SPD-Parteiführung schon an den Ermittlungen gegen Edathy aus parteipolitischen Gründen ein gesteigertes Interesse hatte, dann hatte sie daran, dass keine Beweise gefunden werden, erst recht ein gesteigertes, parteipolitisches Interesse.

Moraljustiz der SPD

Dieses Interesse hat mit Mitgefühl für einen Genossen nichts zu tun. Um vom eigenen Fehlverhalten abzulenken, eröffnet die SPD jetzt ein innerparteiliches Strafverfahren gegen Edathy. Auf Beschluss des SPD-Vorstandes ruhen Edathys Mitgliedsrechte. Mit einem Parteiausschlussverfahren hat er zu rechnen. Die SPD erklärt dazu ausdrücklich, dass es dabei nicht darum geht, dass Edathy eventuell ein Strafgesetz gebrochen hat.  Dazu müsste die SPD ja auch den Abschluss des Ermittlungs-  und Gerichtsverfahren abwarten. Die SPD möchte ihn unabhängig davon parteiintern aburteilen. Dabei soll der Ankauf auch von legalem Bildmaterial Grund genug für einen Parteiausschluss sein. Das ist ein Moralrecht im Sinne Heribert Prantls http://www.sueddeutsche.de/politik/fall-edathy-strafrecht-ist-kein-moralrecht-1.1890180 . Um die Moral der SPD-Oberen gleich allen Bürgerinnen und Bürgern mit der Strafjustiz aufzuzwingen, prüft Familienministerin Schwesig (SPD) eine Gesetzesverschärfung.

Parteien haften nicht für ihre Mitglieder sondern ihre Amtsträger

Die SPD sollte stattdessen das tun, was allein den Rechtsstaat und die Bürgerrechte stärkt. Sie sollte erklären, dass der mögliche Gesetzesbruch eines Parteimitgliedes ohne Amt allein Sache eines rechtsstaatlichen Verfahrens ist. Es gibt keine parteipolitische „Sippenhaft“, nach der Parteien für den persönlichen Gesetzesbruch einzelner Mitglieder haften.

Keine Ämter für Politiker, die rechtsstaatliche Verfahren behindern

Die Parteien haften stattdessen dafür, dass gesetzbrechende Politiker keine Ämter innehaben. Daher müssen wir den selbstherrlichen Parteipolitikern von CSU und SPD zurufen: Sebastian Edathy hat bis zu seiner Verurteilung als unschuldig zu gelten! Kindesmissbrauch ist zu ahnden und Strafverfolgungsbehörden dürfen bei Ermittlungen aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte nicht behindert werden! Politiker, die aus parteipolitischen Gründen in rechtsstaatliche Verfahren eingreifen, Behörden behindern und nicht einmal verstehen, was sie da tun, dürfen keine Verantwortung in Staat, Parlament oder Parteien übernehmen. Das sind wir der Vernunft, der Demokratie und dem Rechtsstaat schuldig.

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