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Landrat Göbel appelliert an die Stadt München

Die schwer verletzten, oft in akuter Lebensgefahr schwebenden Menschen nicht im Stich lassen! Dazu hat Landrat Christoph Göbel (CSU) die Stadt München heute sinngemäß aufgerufen. Denn morgen wird sich der Münchener Stadtrat vorentscheidend mit der Frage befassen, ob die volle Notfallversorgung im Klinikum Harlaching wegfallen wird. Die Gemeinden Neubiberg, Taufkirchen, Grünwald, Unterhaching und Pullach haben in ihren Ratsversammlungen ähnliche Aufrufe an die Stadt München beschlossen.

Landkreis München betroffen

Von einem Wegfall der vollen Notfallversorgung wären auch die Gemeinden im südlichen Landkreis wegen ihrer Nähe zum Klinikum Harlaching betroffen. Die Idee, für den Betrieb des Klinikums Harlaching einen kommunalen Zweckverband der an München angrenzenden südlichen Kommunen zu bilden, stammt aus der CSU im Münchener Stadtrat. Während Grünwald bereits seine Bereitschaft zum finanziellen Engagement erklärt hat, gab es aus Unterhaching und dem Landratsamt noch anfang des Jahres eher skeptische Stellungnahmen.

Kreistag beschließt Gutachten

Der Kreistag hat heute beschlossen, ein Gutachten in Auftrag zu geben, dass die Auswirkungen eines Wegfalles der Notfallversorgung im Klinikum Harlaching auf die medizinische Versorgung im südlichen Landkreis München untersuchen soll. Der Landkreis München demonstriert damit, dass er bereit ist, Verantwortung für die verletzten Menschen zu übernehmen.

Gutachten erfordern Zeit

Da das Gutachten aber einige Zeit in Anspruch nehmen wird, hat sich der Kreistag aktuell nicht mit Lösungsmodellen beschäftigt. Unklar ist, welche Lösungsmodelle für ein mögliches Defizit in der Notfallversorgung überhaupt geeignet wären. Es gibt auch keine Beschlüsse, die erkennen lassen würden, welche kommunalen Körperschaften in welchem Umfang tatsächlich bereit wären, finanzielle Lasten zu tragen.

Menschen müssen Vorrang haben

Unabhängig von rechtlichen und finanziellen Fragen ist eines klar. Die Menschen im Süden Münchens haben ein Recht darauf, schnell medizinische Hilfe in akuter Lebensgefahr zu erhalten. Stadt- oder Gemeindegrenzen dürfen dem nicht im Wege stehen.

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