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Kreisparteitag 2016.1, 24.11 ab 18:00 im Minoa

Hallo,
wir laden Euch ganz herzlich zum 7. Parteitag des Kreisverbands München-Land der Piratenpartei ein:
  • Datum: Donnerstag 24.11.2016
  • Zeit: 18:30 – 21:00 Uhr, Akkreditierung ab 18:00 Uhr
  • Ort: Restaurant Minoa, Zwergerstraße 28, 85579 Neubiberg 
  • Anfahrt: mit S-Bahn S7 Richtung Kreuzstr.- S-Bahnhof Neuperlach Süd oder Neubiberg,
Auf dem Parteitag werden wir einen neuen Vorstand wählen. Sollte kein neuer Vorstand zustandekommen, so ist der Kreiverband mit Beendigung des Kreisparteitages handlungsunfähig und gilt nach weiteren sechs Monaten als aufgelöst (§7b Satzung LV Bayern). Aufgrund der geringen Beteiligung bei den letzten KPTs sehen wir das als reales Risiko an. Wir als Vorstand möchten das verhindern und bitten deshalb um zahlreiches Erscheinen und auch die Bereitschaft Vorstandsämter zu übernehmen.
Dabei werden wir vorstellen, wie wir in Zukunft politisch im Landkreis München wirken wollen. Damit diese Entscheidungen von einer breiten Basis der Mitglieder getragen werden, bitten wir Euch: Kommt und entscheidet darüber, wie wir in Zukunft piratige Politik im Landkreis München gemeinsam gestalten wollen.
Vorläufige Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden
2. Wahl der Versammlungsämter
4. Abstimmung über die Tagesordnung
5. Rechenschaftsberichte der Vorstandsmitglieder
6. Entlastung des aktuellen Vorstands
7. Diskussion über die Zukunft des KV München-Land
8. Satzungsänderungsanträge. 
9. Wahl eines neuen Vorstandes
11. Behandlung von eingegangenen Anträgen
12. Behandlung von Programmanträgen, Positionspapieren
13. Schließung der Versammlung
Anträge können beim Vorstand eingereicht werden durch Mail an mailto:vorstand@piraten-mucl.de.
Die Einreichungsfrist endet 14 Tage vor dem Kreisparteitag am 09. November 2016um Mitternacht.
Die aktuelle gültige Satzung des Kreisverbandes befindet sich unterhttp://wiki.piratenpartei.de/BY:Landkreis_München/Satzung
die Geschäftsordnung unter
Wichtige Hinweise zur Akkreditierung: die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn alle fälligen Mitgliedsbeiträge entrichtet wurden.
Hilfreich ist außerdem:
° ein Nachweis der Beitragszahlung (Überweisungsausdruck, Kontoauszug, Quittung)
° der Mitgliedsausweis
Wurde der Beitrag noch nicht entrichtet oder kann die Entrichtung nicht nachgewiesen werden, muss die Beitragszahlung in bar vor Ort erfolgen.
Klarmachen zum Ändern!
Sebastian Haeutle
Stellv. Vorsitzender