Ein erfolgreiches Pilotprojekt soll die Realisierung der Asylbewerberunterkunft Putzbrunn in den Augen der Regierung von Oberbayern sein. Das verkündete jedenfalls Maria Eis (CSU), Vizepräsidentin der Regierung von Oberbayern, als ihr am 04.04.2014 symbolisch der Schlüssel des Gebäudes von Johanna Rumschöttel (SPD), damals noch Landrätin des Landkreises München, übergeben wurde. Beispielhaft für zukünftige Projekte dieser Art soll die Form der Zusammenarbeit sein, die die beiden Damen für den Staat und die Kommune hier realisiert haben: Der Landkreis stellt ein Grundstück zur Verfügung und baut auf eigene Kosten eine Gemeinschaftsunterkunft. Für den Betrieb übergibt er sie anschließend der Regierung von Oberbayern zur Miete. Innerhalb von acht Jahren sollen die Baukosten durch die Miete amortisiert sein. Als Nutzungsdauer des Gebäudes in Holzbauweise sind 30 Jahre angesetzt.
Finanzierung durch Landkreise nicht gesetzeskonform
Diese Zusammenarbeit widerspricht allerdings dem bayerischen Aufnahmegesetz (AufnG), das in Art. 4 (2) ausdrücklich vorsieht, dass die Regierungen Gemeinschaftsunterkünfte errichten. Der gesetzlichen Regelung liegt zugrunde, dass die Asyl- und Flüchtlingspolitik eine staatliche Aufgabe und keine kommunale ist. Die Landkreise haben nicht die finanzielle Ausstattung anstelle des Freistaates Bayern den Bau von Gemeinschaftsunterkünften vorzufinanzieren. Interessanterweise hat ausgerechnet Fr. Rumschöttel, die in der Vergangenheit selbst wiederholt auf die staatliche Zuständigkeit hingewiesen hat, den Bann gebrochen und nach einstimmiger Ermächtigung durch den Kreistag den Bau als freiwillige kommunale Aufgabe übernommen.
Nutzungsrisiko bei den Kommunen
Es ist auch nicht einzusehen, dass die Landkreise das Nutzungsrisiko in dem Fall tragen, dass die Zahl der Asylbewerber in einigen Jahren zurückgeht und eine anderweitige Nutzung gefunden werden müsste. Die modulare Bauweise, die eine Kombination von Wohncontainern nachbildet, verfügt über zwölf Wohneinheiten für Familien, fünf Doppelzimmer und zwei barrierefreie Einzelzimmer. Insgesamt 60 Menschen werden in der Unterkunft wohnen. Die Szenarios für eine spätere Nutzung reichen von Studentenwohnheim über Gästehaus bis zum Obdachlosenheim. Als letzteres sollte die Unterkunft in Putzbrunn ursprünglich tatsächlich dienen.
Als Obdachlosenheim für anerkannte Asylbewerber gedacht
Die Bürgermeisterin von Höhenkirchen-Siegertsbrunn Ursula Mayer (CSU) hatte bereits am 29.11.2012 im Kreistag beantragt, in der ehemaligen Landwirtschaftsschule in München „Wohnraum für Asylberechtigte zu schaffen, die aufgefordert sind, die Gemeinschaftsunterkunft in Höhenkirchen-Siegertsbrunn zu verlassen, jedoch aufgrund des Wohnraummangels der Gemeinde drohen, obdachlos zu werden.“ Am 17.12.2012 änderte sie ihren Antrag „Asylbewerber werden obdachlos“ : „Der Landkreis möge sein großes Grundstück von 36tsd. qm² Baugrund, welches in Putzbrunn vorhanden ist, zur Errichtung einer Container-Anlage zur Unterbringung von Asylanten aller Landkreisgemeinden zur Verfügung stellen. Parallel dazu könne man dort ein Obdachlosenheim errichten.“ Dieser geplanten Verwendung wird in der Gemeinschaftsunterkunft Putzbrunn wohl insofern entsprochen werden, als nach Aussage eines Mitarbeiters des Landratsamtes Asylbewerber dort auch nach Anerkennung weiter wohnen werden dürfen, wenn stattdessen Obdachlosigkeit droht.
Praktische Lösung erforderlich
Sicher ist, dass praktische Lösungen gefunden werden müssen, um die Menschen unterzubringen, die unsere Gesellschaft bereichern, wenn sie dauerhaft bleiben. Das Landratsamt München schafft es offenbar nicht, die dezentrale Unterbringung, die Aufgabe der Landkreise ist, ausreichend zu realisieren. Nur rund 90% der ca. 700 Asylbewerber, die im Landkreis München im April hätten untergebracht werden müssen, waren es tatsächlich. Es wird erwartet, dass die Zahl der im Landkreis München unterzubringenden Asylbewerber in 2014 auf 1500 steigen wird. Dann würden mehr als zwölf zusätzliche Gemeinschaftsunterkünfte je 60 Bewohner benötigt werden, wenn das „Pilotprojekt“ die Lösung des Problems sein soll. Landrat Christoph Göbel (CSU) wird nach anderen Lösungen suchen müssen.
Baufinanzierung durch Kommunen kein geeignetes Modell
Damit wird klar, dass nur in einer konzertierten Aktion des Freistaates mit den Kommunen gemeinsam die Unterbringung in diesem Jahr realisiert werden kann. Die Aufgabenteilung zwischen Staat und Kommunen gemäß Aufnahmegesetz passt nicht mehr zu den erwarteten Zahlen. Auch die Immobilien der staatlichen Liegenschaftsverwaltung sollten für eine Lösung herangezogen werden. Der Landkreis hätte auch nur das Grundstück in Putzbrunn der Regierung verpachten können. Die Landkreise tragen ohnehin die Hauptlast der Unterbringung. Zwei Drittel der Asylbewerber sind bei den Kommunen „dezentral“ untergebracht, ein Drittel „zentral“ beim Staat.
Grundprobleme der Heimunterbringung ungelöst
Kleine Gartenparzellen sollen auf dem Grundstück in Putzbrunn den Bewohnern zur Verfügung gestellt werden. Das grundlegende Problem, dass die erwachsenen Bewohner monatelang keine sinnvolle Beschäftigung haben, wird dadurch aber nicht nachhaltig behoben. Darüberhinaus unterliegen sie einer strengen Hausordnung. Sie sind auch nicht krankenversichert und benötigen für jede ärztliche Behandlung einen Krankenschein vom Sozialamt. Das Verwaltungspersonal trägt in ärztlichen Notfällen eine schwere Verantwortung. So sind am 15.04.2014 zwei Pförtner und eine Verwaltungsangestellte des Sammellagers Zirndorf wegen Körperverletzung durch Unterlassen verurteilt worden. Sie waren nicht in der Lage gewesen, für den einjährigen Leonardo, der an septischer Meningitis erkrankt war, schnell ärztliche Hilfe zu organisieren http://www.br.de/mediathek/video/sendungen/nachrichten/zirndorf-fluechtlinge-prozess-100.html
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