Am 31.01.2013 findet die Abstimmung zum Gesetzentwurf der elterlichen Sorge von nichtehelichen Kindern im Bundestag statt.
Zur Zeit gilt, dass bei nicht miteinander verheirateten Eltern die elterliche Sorge nur dann gemeinsam zusteht, wenn sie übereinstimmende Sorgeerklärungen abgeben oder einander heiraten. Ansonsten hat die Mutter bei miteinander unverheirateten Eltern die elterliche Sorge automatisch alleine. Ohne den Willen der Mutter konnte bisher kein gemeinsames Sorgerecht begründet werden. Der Vater kann bisher nach dem alten Recht vor Gericht vortragen was er möchte, selbst wenn er flehend vor Gericht auftrat und vor Sorge um sein Kind nicht mehr schlafen konnte – er wurde abgewiesen, nur mit Zustimmung der Mutter bekam er ein Sorgerecht.
Mit dem neuen Gesetz verlieren künftig Mütter das Vetomonopol gegen ein gemeinsames Sorgerecht. Immer mehr steigt die Anzahl der Väter in unserer Gesellschaft, die nicht nur pünktlich zahlen, sondern sich auch um ihr Kind kümmern wollen, denen bisher die Mutter des Kindes aber das bisher komplett verwehren konnte. Das wird es künftig so nicht mehr geben. Nur noch in schwerwiegenden Fällen, in denen das Kindeswohl gefährdet ist, kann das Sorgerecht weiter verwehrt bleiben. BGH und EUGH haben diese Benachteiligung von Vätern schon vor Jahren beanstandet und den Gesetzgeber zu Korrekturen aufgefordert.
Im Blickpunkt des neuen Gesetzes steht vor allem das Wohl des Kindes. Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen, wie den ehelichen Kindern. Genau dies wird bereits seit rund 64 Jahren mit Inkrafttreten des Grundgesetzes gefordert und selbst in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 ist diese Forderung bereits verankert.
Christian Baumeister von der Arbeitsgemeinschaft (AG) Familienpolitik der Piratenpartei Bayern und Kreisvorsitzender München-Land ist entsetzt darüber, wie lange es in Deutschland dauert bis solche Missstände endlich behoben werden. Die Piratenpartei Bayern begrüßt das neue Gesetz, geht aber mit ihrer Position vom Landesparteitag im Januar 2013 noch weiter. Sie fordert, dass
leibliche Väter künftig ohne einen Antrag stellen zu müssen, das Sorgerecht erhalten, wenn die Vaterschaft einvernehmlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde.
Neben den Landesverbänden Bayern, Thüringen, Niedersachsen, Brandenburg und Saarland der Piraten setzen sich unzählige Vereine für die Gleichstellung unverheirateter Elternteile beim Sorgerecht ein. Gleichfalls begrüßen die PIRATEN Bayern Bestrebungen in anderen Parteien, die sich mit dem gemeinsamen Sorgerecht für einen Paradigmenwechsel in der Familienpolitik einsetzen.
Volker Münch
Pressesprecher 089/38 164 693-1
Landesverband Bayern volker.muench@piratenpartei-bayern.de
Piratenpartei Deutschland http://www.piratenpartei-bayern.de
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